Brandschutz in Hochhäusern & Gebäuden der GK 5:

von Klaus Tönnes

Für die Neubauten von Hochhäusern der gesamten BRD wurde 2008 von der Fachkommission Bauaufsicht der ARGE Bau eine einheitliche Regelung der beschlossenen Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) konzipiert. Im Jahr 2018 bestätigte die Bundesbauministerkonferenz die MHHR mit kleinen Änderungen. Die MHHR hat sich bewährt.

Die MHHR wurde in 7 Bundesländern 1:1 übernommen, als 8. Bundesland führte sie das Saarland als Verordnung ein, dies bedeutet, die Mehrheit der Bundesländer braucht keine neuen Lösungen und sie können mit den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Ermessensspielraum nach den Vorgaben der MHHR gut operieren.
3 Bundesländer Hamburg, NRW und Bayern ergänzten oder veränderten die Richtlinie i.d.R. für Hochhäuser kleiner 60 m. Dabei wollte man zutreffendere Regelungen für den Bestand beschreiben – veränderte und erleichterte damit auch die Anforderungen für Neubauten.
Allerdings sind 6 Bundesländer der Meinung, es geht ganz ohne Regelwerk!
Durch das Hochhausinferno „Brand Grenfell Tower“ im Juni 2017 in London rückte das Regelwerk besonders ins Auge der Öffentlichkeit.
Hochhäuser in der gesamten BRD waren und sind derzeit immer noch  im Fokus der zuständigen Behörden.

Wenn nach Überprüfung von Hochhäusern der Brandschutz verbessert werden soll, fällt auf, dass oft Aufträge für div. Gewerke vergeben werden ohne im Vorfeld ganzheitlich das Hochhaus brandschutztechnisch zu würdigen bzw. bestehende Brandschutzkonzepte, die als Bestandteil der Baugenehmigung existieren, mit zu berücksichtigen.

Artikel über Brandereignisse in Hochhäusern berichten, bezüglich des Brandschutzes, sehr unterschiedlich. Dabei fällt auf, dass ähnliche Brandereignisse von den Feuerwehren, teilweise nur mit überdimensionalen Personaleinsätzen bewältigt werden konnten, oftmals geht es dabei um die „sogenannten kleinen Hochhäusern“ (11-13 Geschosse).

Der Bauliche Brandschutz steht in enger Verbindung mit der Leistungsfähigkeit des Abwehrenden Brandschutzes. In Brandschutzkonzepten für Bestandsbauten, insbesondere bei Hochhäusern, ist eine wichtige und aufmerksame Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und Zukunft des Objektes ein fundamentales Gerüst für ein erfolgreiches Brandschutzkonzept.

In meiner aktiven Praxis in einer großen Brandschutzdienststelle habe ich leider nur vereinzelt derartige Beschreibungen in Brandschutzkonzepten gesehen. Die Folgen waren dann oft, Aussetzungen des Bauantrags bis hin zur Versagung. Verlorene Zeit für alle Beteiligten!

In Zukunft werden die Sanierung und Modernisierung von Bestandshochhäusern im Fokus stehen. Darunter werden auch Gebäude sein, die ursprünglich der GK 5 zugeordnet wurden, heute aber baurechtlich als Hochhaus gelten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, das Bestandshochhäuser erst nach sorgfältiger Analyse und Bewertung des genehmigten Bestandes und den bestehenden Nutzungen bezüglich der erforderlichen Maßnahmen beurteilt werden können.
Bestandshochhäuser müssen immer als Einzelfall betrachtet werden, jedoch können standardisierte Vorgehensweisen bei der Bearbeitung und Lösungsfindung mit der der Bestandsanalyse und Risikobetrachtung nachhaltig immer wieder zum Erfolg führen.

So ist für alle Beteiligten der „Steckbrief des Gebäudes“ jederzeit nachvollziehbar erkennbar und spart letztendlich Zeit und Kosten.

Die MHHR wurde in 7 Bundesländern 1:1 übernommen, als 8. Bundesland führte sie das Saarland als Verordnung ein, dies bedeutet, die Mehrheit der Bundesländer braucht keine neuen Lösungen und sie können mit den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Ermessensspielraum nach den Vorgaben der MHHR gut operieren.
3 Bundesländer Hamburg, NRW und Bayern ergänzten oder veränderten die Richtlinie i.d.R. für Hochhäuser kleiner 60 m. Dabei wollte man zutreffendere Regelungen für den Bestand beschreiben – veränderte und erleichterte damit auch die Anforderungen für Neubauten.
Allerdings sind 6 Bundesländer der Meinung, es geht ganz ohne Regelwerk!
Durch das Hochhausinferno „Brand Grenfell Tower“ im Juni 2017 in London rückte das Regelwerk besonders ins Auge der Öffentlichkeit.
Hochhäuser in der gesamten BRD waren und sind derzeit immer noch im Fokus der zuständigen Behörden.
Wenn nach Überprüfung von Hochhäusern der Brandschutz verbessert werden soll, fällt auf, dass oft Aufträge für div. Gewerke vergeben werden ohne im Vorfeld ganzheitlich das Hochhaus brandschutztechnisch zu würdigen bzw. bestehende Brandschutzkonzepte, die als Bestandteil der Baugenehmigung existieren, mit zu berücksichtigen.

Artikel über Brandereignisse in Hochhäusern berichten, bezüglich des Brandschutzes, sehr unterschiedlich. Dabei fällt auf, dass ähnliche Brandereignisse von den Feuerwehren, teilweise nur mit überdimensionalen Personaleinsätzen bewältigt werden konnten, oftmals geht es dabei um die „sogenannten kleinen Hochhäusern“ (11-13 Geschosse).
Der Bauliche Brandschutz steht in enger Verbindung mit der Leistungsfähigkeit des Abwehrenden Brandschutzes. In Brandschutzkonzepten für Bestandsbauten, insbesondere bei Hochhäusern, ist eine wichtige und aufmerksame Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und Zukunft des Objektes ein fundamentales Gerüst für ein erfolgreiches Brandschutzkonzept.
In meiner aktiven Praxis in einer großen Brandschutzdienststelle habe ich leider nur vereinzelt derartige Beschreibungen in Brandschutzkonzepten gesehen. Die Folgen waren dann oft, Aussetzungen des Bauantrags bis hin zur Versagung. Verlorene Zeit für alle Beteiligten!
In Zukunft werden die Sanierung und Modernisierung von Bestandshochhäusern im Fokus stehen. Darunter werden auch Gebäude sein, die ursprünglich der GK 5 zugeordnet wurden, heute aber baurechtlich als Hochhaus gelten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, das Bestandshochhäuser erst nach sorgfältiger Analyse und Bewertung des genehmigten Bestandes und den bestehenden Nutzungen bezüglich der erforderlichen Maßnahmen beurteilt werden können.
Bestandshochhäuser müssen immer als Einzelfall betrachtet werden, jedoch können standardisierte Vorgehensweisen bei der Bearbeitung und Lösungsfindung mit der der Bestandsanalyse und Risikobetrachtung nachhaltig immer wieder zum Erfolg führen.
So ist für alle Beteiligten der „Steckbrief des Gebäudes“ jederzeit nachvollziehbar erkennbar und spart letztendlich Zeit und Kosten.

Stuttgart, 21.01.2021

Klaus Tönnes
Brandoberamtsrat a. D.

Klaus Tönnes

Brandoberamtsrat a.D., nerkannter Sachverständiger Feuerwehr für vorbeugenden Brandschutz – HLFS, 1974–2015 Brandoberamtsrat vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main, 2007–2015 Landesfeuerwehrverband Hessen, Vorsitzender Fachausschuss vorbeugenden Brandschutz,2007–2015 AkH-Mitglied Prüfungsausschuss für Prüfsachverständige Brandschutz, 2017 Nachweisberechtigter Vorbeugender Brandschutz-AKH, seit 2015 freiberuflich tätig.