NEU! Brandschutztechnische Anforderungen von PV Anlagen: Grundlagen und Details unter Berücksichtigung der baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben
von Dipl.-Ing. Arne Schneiders
Zum Gelingen der Energiewende wurden rechtliche Veränderungen innerhalb der Gesetze / Bauverordnungen auf den Weg gebracht, die inzwischen bei fast allen Landesbauordnungen ihren Niederschlag gefunden haben. Neben etlichen Erleichterungen, insbesondere was Abstände von PV-Anlagen zu Brandwänden bzw. Nachbargebäuden anbelangt, haben einige Bundesländer die bisherige freiwillige Installation von PV-Anlagen nunmehr verpflichtend vorgeschrieben. (Baden-Württemberg war das erste Bundesland mit Solaranlagenpflicht: ab 05/2022). Eine Solaranlagenpflicht gilt inzwischen auch in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen NRW etc. mit unterschiedlichen Anforderungen. Derzeit besteht noch keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Da PV-Anlagen gemäß MBO im Regelfall verfahrensfrei sind, werden rechtliche Rahmenbedingungen oftmals außer Acht gelassen, daneben weisen die neuen Rechtsvorschriften Erleichterungen auf, die aus Brandschutzsicht mit Blick auf die allgemeinen Schutzziele, kritisch zu hinterfragen sind. Die Installation folgt meist nur dem Ziel, möglichst viel PV-Fläche auf jedem Dach zu installieren.
Arne Schneiders
Architekt AKNW
Dipl.-Ing.
Arne Schneiders
Architekt AKNW von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz, Büro für Architektur und Brandschutzplanung


