Seit Bekanntgabe der neuen MBO 2016 wurden in allen Bundesländern neue Landesbauordnungen eingeführt. Planer, Objektüberwacher und ausführende Unternehmer sind jetzt mit neuen Anwendbarkeitsnachweisen konfrontiert, die für Bauarten im Brandschutz relevant sind, wie zum Beispiel der „Allgemeinen Bauartgenehmigung“ (abG). Sich erst nach der Ausschreibung mit den baurechtlich erforderlichen Nachweisdokumenten auseinanderzusetzen – oder gar am Ende einer Baumaßnahme -bedeutet in der Regel Stress und mehr Aufwand.
▪ Wie ist die rechtliche Bedeutung dieses Anwendbarkeitsnachweises (abG)?
▪ Wie verhalten sich die Anforderungen im Zusammenhang mit europäischen Nachweisen (CE-Leistungserklärung)?
▪ Wie geht man hierbei und im Allgemeinen mit Abweichungen bei Bauprodukten und
Bauarten um?
▪ Wer muss öffentlich-rechtlich die Übereinstimmung zur Abnahme bestätigen?
Daneben ergeben sich aus der neuen zentralen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die in der neuen Version 2020 veröffentlicht wurden, zusätzlich wichtige Anforderungen in Bezug auf die Planung, Ausschreibung und Abnahme von Bauleistungen. Zusätzlich finden sich in der MVV TB viele nationale Anwendungsregeln für europäische Bauprodukte, die in den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung fallen. Werden diese nicht beachtet, droht Ungemach bei der privatrechtlichen Abnahme. Auch für Bauherren ergeben sich Neuerungen aus dem aktuellen Baurecht, z. B. die öffentlich-rechtliche Verpflichtung Baudokumentationen vorzuhalten.
Seminarinhalte
- Bedeutung und Notwendigkeit von An- und Verwendbarkeitsnachweisen
- Chancen und Grenzen von Bauprodukten wenn es brennt
- Arten von An- und Verwendbarkeitsnachweisen
- Neuer Anwendbarkeitsnachweis: Die allgemeine Bauartgenehmigung
- Europäische Verwendbarkeitsnachweise (CE-Kennzeichnung)
- Nationale Anwendungsregeln der MVV TB 2020 (und vorheriger Fassungen)
- Wer bestätigt jeweils die Übereinstimmung?
- Was benötigt man als Planer für die Entwurfs- und Ausführungsplanung?
- Was benötigt Bauleiter, Unternehmer und Abnehmender an Dokumentation
- Neue Pflichten für Bauherren
Ihr Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie praxisnah die Systematik zur aktuellen MVV TB und An- und Verwendbarkeitsnachweise kennen. Sie erhalten Einblicke in den neuen Anwendbarkeitsnachweis der allgemeinen Bauartgenehmigung. Europäische Verwendbarkeitsnachweise und den Unterschied zu nationalen Nachweisen werden Sie künftig einordnen können.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architekten, Brandschutzplaner, Planer, ausführende Unternehmer, Objektüberwacher, Betreiber, Bauherren und Behördenvertreter.
Referent
DIPL.-ING.
Karl-Olaf Kaiser
Brandschutzconsultant und –planer (Frankfurt a.M.), Autor u.a. „Brandschutztechnische Bauüberwachung Haustechnik“, Länderdossier „Brandschutz in China“ (deutsch & engl.), Mitautor Gädtke Kommentar BauO NRW 2024, Referent für Brandschutz u.a. EIPOS, VDI, UTech und Caribbean School of Architecture, Jamaica.
Seminartermine & Preise
30.06.2025 | Online/Zoom | 329,-€ zzgl. USt
Datum: 30.06.2025
Ort: Online/Zoom
Zeit: 09:00-17:00 Uhr
Referent: Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser
Kosten: 329,- € zzgl. USt
Seminarnr.: 06-9-BS2025
29.10.2025 | Online/Zoom | 329,-€ zzgl. USt
Datum: 29.10.2025
Ort: Online/Zoom
Zeit: 09:00-17:00 Uhr
Referent: Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser
Kosten: 329,- € zzgl. USt
Seminarnr.: 10-4-BS2025