Brandschutz und Elektrotechnik: Eine Schnittstelle unter Spannung!

von Frank Möller

Elektrotechnik in Verbindung mit dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz ist eine Schnittstelle unter Spannung. Viele am Bau Beteiligte sind die eigentlichen Schutzziele gar nicht klar und eine „WUST“ an Regelwerken vernebeln die Sicht darauf. Neben zahlreichen Vorgaben aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. den DIN VDE Regelwerken, müssen bei der Installation elektrischer Anlagen insbesondere die Anforderungen der technischen Baubestimmungen beachtet werden.

Diese enthalten wichtige Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen, die beim Einbau technischer Anlagen in ein Gebäude, zwingend zu beachten sind. Durch die technischen Baubestimmungen werden die Schutzziele der Bauordnung konkretisiert. Für den Bereich der Elektroinstallation ist die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) eine solche technische Baubestimmung. Diese Richtlinie gilt für die Leitungsverlegung innerhalb notwendiger Rettungswege, Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Bauteile (Decken und Wände) mit Anforderungen an einen Feuerwiderstand und dem elektrischen Funktionserhalt im Brandfall. Zum Beispiel müssen Rettungswege im Brandfall ausreichend lang benutzbar bleiben.

Durch fehlende oder falsch ausgeführte Abschottungen, bei Leitungsdurchführungen in Decken und Wänden, kann sich ein Brand, insbesondere Brandrauch im Gebäude unkontrolliert ausbreiten.  Die MLAR beschreibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Varianten wie man diesen Gefahren begegnen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass man die Schutzziele versteht und die für den Anwendungsfall geeigneten Maßnahmen ergreift. Bei komplexen Gebäuden mit erhöhten Risiken aufgrund ihrer Größe, Bauart, Anzahl von Personen und sonstigen Gefahren im Brandfall, ist es notwendig, dass neben dem baulichen Brandschutz insbesondere sicherheitstechnische Anlagen zum Einsatz kommen.

Wesentliche Schutzziele solcher Anlagen liegen in der Brandfrüherkennung, Alarmierung, Unterstützung bei der Selbst- und Fremdrettung von Menschen und der Brandbekämpfung. Da eine Vielzahl dieser Anlagen elektrisch betrieben werden, bedarf es besonderer Anforderungen, dass diese Anlagen auch im Brandfall „ausreichend lang“ in Funktion bleiben = elektrischer Funktionserhalt.

Die ausreichende Dauer des Funktionserhalts, richtet sich im Wesentlichen nach dem Schutzziel der Anlage, wie zum Beispiel die Unterstützung der Selbst- und Fremdrettung mit 30 Minuten und der Brandbekämpfung mit 90 Minuten. Das richtige  Verständnis für die Schutzziele des Funktionserhalts und die korrekte Ausführung, unter Beachtung der zulässigen Erleichterungen sind die Grundlage für eine fachgerechte Montage.

Die Vermeidung von unzulässigen Wechselwirkungen, die den Funktionserhalt beeinflussen, stellt die Praktiker in der täglichen Baustellenpraxis immer wieder vor größere Herausforderungen. Wechselwirkungen bedeutet, dass andere Anlagen oder deren Teile nicht dazu beitragen dürfen, dass der geforderte Funktionserhalt durch sie negativ beeinflusst wird. Wechselwirkungen und negative Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Leitungsanlage mit Funktionserhalt können z. B. sein:

  • Zerstörung von E30- bis E90-Funktionserhaltstrassen, z. B. durch herabfallende Installationen (z.B. Rohre, Kanäle, Lüftungsleitungen) oder andere Trassen im Brandfall
  • Temperaturerhöhung in elektrischen Verteilern E30 – E90 oberhalb der zulässigen Grenzen und dadurch Ausfall der elektrischen Schaltelemente bei Anlagen (zulässige Betriebstemperaturen gem. Herstellerangaben)
  • Erhöhung der Luftfeuchtigkeit in elektrischen Verteilern E30 – E90 und dadurch Ausfall der elektrischen Schaltelemente, durch zum Beispiel einen Kurzschluss und Korrosion
  • Beachtung der IP-Schutzklassen von Verteilern, z.B. im Wirkbereich von Sprinkleranlagen (Beispiel: IP 54 = Schutz gegen Staub und Schutz gegen allseitiges Spritzwasser)
  • gleichzeitiges Ansteuern von Anlagen, z. B. muss die Sicherheitsstromversorgungsanlage in der Lage sein, die elektrische Leistung für alle angesteuerten Anlagen gleichzeitig zu übernehmen

In vielen Fällen, insbesondere bei einer sehr hohen Installationsdichte im Bereich von abgehangenen Decken oder Technikzentralen, ist es nicht immer möglich, die Trassen mit Funktionserhalt, so zu montieren, dass negative Einwirkungen auf die Beschaffenheit z. B. durch herabfallende Rohrleitungen oder Lüftungskanäle ausgeschlossen sind. In solchen Fällen können aber immer schutzzielorientierte Lösungen entwickelt werden.

Einige Beispiele hierfür können sein:

  • Erleichterungen bei gesprinklerten Bereichen (Temperaturen i.d.R. bis max. 300°C) und damit verbundenen positiven Auswirkungen auf den Tragkraftverlust anderer Abhängungen
  • Montage von leeren Funktionserhaltstrassen als Trümmerschutz, oberhalb der Kabelanlage mit Funktionserhalt
  • Brandschutzgehäuse oder Einhausungen verwenden, die weniger kristalliengebundenes Wasser enthalten
  • Montage der Verteiler, auf der vom Brand abgewandten Wandseite, in Räumen und Gehäusen
  • Montage von zusätzlichen Abhängungen mit brandschutztechnischer Auslegung an TGA Installationen oberhalb von Funktionserhaltstrassen
  • wirksame Be- und Entlüftung bzw. Klimatisierung von Aufstellorten für Verteiler (Zentralen usw.)

Da ein Großteil der sicherheitstechnischen Anlagen mit elektrischer Energie versorgt wird, ist dafür zu sorgen, dass der Strom auch im Brandfall weiterhin fließen kann. Dazu ist es entscheidend, die Anlage so zu konzipieren, dass unter Beachtung der normativen Anforderungen, möglichen Wechselwirkungen, Verwendung von geprüften Systemen usw., immer das Schutzziel eines ausreichenden Funktionserhalts erfüllt wird, bevor sie ausfallen „darf“. Frühzeitige Planung, Abstimmung und Koordination der am Bau Beteiligten sind entsprechend zwingend erforderlich.

Literaturempfehlung:

Kommentar (5. Auflage) zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema

Frank Möller

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK  Mittlerer Niederrhein für den anlagetechnischen Brandschutz, Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (Eipos), Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (Eipos), Meister im Elektrotechnikerhandwerk, Zertifizierter Fachplaner für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675