Baulicher Brandschutz in Schulen und Kindertagesstätten

Der Brandschutz bei der Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten ist ein besonders konfliktreiches Tätigkeitsfeld. Dort stehen sich der freie Bewegungsdrang und die Kreativität von Kindergartenkindern und Schülern und die Belange des Brandschutzes gegenüber. Hierbei muss man sich eine wichtige Frage stellen: Wie kann man damit angemessen umgehen?

Während man sich bei Sanierungskonzepten für Schulen zumindest an die Muster-Schulbaurichtlinie anlehnen kann, mangelt es für Kindertagesstätten an einer grundlegenden praktikablen Regelung zum Brandschutz – selbst für Neubauten. Entsprechend weit gehen hier die Meinungen auseinander. Somit ist es wichtig geeignete Brandschutzmaßnahmen für Schulen und Kindertagesstätten für die Brandschutzpraxis zu erörtern. Die kontroversen Auseinandersetzungen zu den Themen „Evakuierungsrutsche“ und „Personenrettungsschlauch“ sind dabei nicht auszusparen.

Folgende Fragestellungen stehen dabei des Öfteren im Blickfeld der Brandschutzplanung:

  • Wann endet der Bestandsschutz für eine bisher nicht unterbrochene Schulnutzung?
  • Benötigen auch Kindergärten und Hortgebäude stets zwei bauliche Rettungswege?
  • Wann können alternative Rettungswegsysteme zugelassen werden?

Zudem gibt es neben der geltenden Fassung der Muster-Schulbaurichtlinie aktuelle Handlungsempfehlungen und Richtlinien mehrerer Bundesländer, die bei der sachgerechten und angemessenen Brandschutzplanung für Schulen und Kindertagesstätten eine entsprechende Berücksichtigung finden können.

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing.

Gerd Geburtig

  • Inhaber der Planungsgruppe Geburtig
  • Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, VPI
  • Honorarprofessor für das Fachgebiet “Brandschutz” an der Bauhaus-Universität Weimar
  • Dozent EIPOS Dresden