Baukostenoptimierte Brandschutzplanung
von Arne Schneiders
Bei den permanenten Veränderungen im Dschungel der Vorschriften ist es eine immer schwerer zu lösende, komplexe Aufgabe, die Bauwerke sowohl fach- als auch termingerecht zu errichten, vom Kostenrahmen ganz zu schweigen.
Dem Brandschutz wird hierbei als einem der „größten Kostentreiber“ eine besonders undankbare Rolle zugewiesen. Hinzu kommen noch die durch das EuGH-Urteil von Oktober 2016 zum Bauproduktenrecht ausgelösten Verwirrungen mit weittragenden rechtlichen Konsequenzen und komplexen Zulassung- und Verwendbarkeitsnachweisen für verwendete Bauprodukte.
Der Gesetzgeber hat inzwischen auf die oft extremen Differenzen zwischen Kostenschätzung und tatsächlichen Bauwerkskosten reagiert, die besonders bei Großprojekten auftreten. So wurde die DIN 276 – Kostenschätzung im Hochbau – novelliert. Das löst allerdings nicht die Ursachen der erheblichen Kostenunterschiede zwischen Schätzung und tatsächlichen Herstellungskosten. Es stellt lediglich ein feinmaschigeres Kontrollsystem dar.
Die Gründe für gestiegene Kosten im Brandschutz sind äußerst vielschichtig. Sie reichen von geänderten und fehlinterpretierten gesetzlichen Forderungen über Preissteigerungen bei Brandschutzprodukten bis hin zu mangelhafter Planung und Ausführungsmängeln.
Es muss das Ziel einer ganzheitlichen Betrachtung werden, die Unsicherheiten zu Basisbegriffen der Bauordnungen mit Blick auf den Brandschutz zu beseitigen und den Bogen zum anlagentechnischen Brandschutz zu schlagen. Nur mit dem Verständnis für anlagentechnischen und baulichen Brandschutz ist auf Dauer ein kostenoptimierter Umgang mit beiden möglich.
Durch die sich permanent verschärfenden rechtlichen Regelungen erfahren kreative Entwicklungen im Bauwesen eine deutliche Einschränkung, der nur mit Kenntnis über die rechtlichen Regelungen und dem Spiel mit Normen und Vorschriften gegengesteuert werden kann. Kreativität durch Ausschöpfen des rechtlichen Rahmens als ausreichende Mindestanforderung lautet die Devise.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Brandschutzplanung als lästiges Übel betrachtet wird und Brandschutzplanende erst im Rahmen der Genehmigungsplanung mit in den Prozess eingebunden werden. Dann ist es oft nicht mehr möglich, schutzzielorientierte Alternativen zu Standardlösungen anzubieten, da der Planungsprozess bereits zu fortgeschritten ist oder weitestgehend abgeschlossen wurde. Dabei fällt die Beeinflussbarkeit von Kosten mit fortschreitender Planung stetig.
Ähnlich den Vorgaben zum Umfang von abzugebenden Unterlagen im Rahmen eines Bauantragsverfahrens gibt es feste Vorgaben über abzuarbeitende Themenbereiche im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes. Der Aufbau eines Brandschutzkonzeptes ist entsprechend der Muster Bauvorlagen-Verordnung, in verschiedenen Bundesländern auch Bauprüfverordnung genannt, zwingend vorzunehmen.
Ein Brandschutzkonzept bietet somit aufgrund der festgelegten Aufbaustruktur eine gute Basis als Leitfaden für die Darstellung einer kostenoptimierten Brandschutzplanung in sämtlichen abzuarbeitenden Themenbereichen. Gleichzeitig kann hierbei der Aufbau eines Brandschutzkonzeptes näher erläutert werden. Nur mit Kenntnis über derartige Aufbaustrukturen ist für viele Planende überhaupt erst ein Grundverständnis für die Belange des Brandschutzes möglich und die Basis für eine kostenoptimierte Planung gegeben.
DIPL.-ING.
Arne Schneiders
Architekt AKNW, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS), Fachkraft für Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601, Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Inhaber des Büros „Arne Schneiders, Büro für Architektur und Brandschutz“, Partner der ML Sachverständigengesellschaft mbH