Bauliche Anlagen sind dann barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Mobilitätseinschränkung ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Daher sind im Brandschutzkonzept auch Belange von Menschen mit motorischer, sensorischer oder kognitiver Einschränkung zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Teil der Anforderungen hierzu wird bereits durch die Bauordnung gestellt. So wurde z.B. in der hessischen Bauordnung 2018 der Begriff der „Selbstrettungsfähigkeit“ als Sonderbaumerkmal eingeführt. Jedoch gelten die meisten konkreten Bestimmungen einer Bauordnung nur für den Weg ins Gebäude hinein bzw. für die Fortbewegung innerhalb eines Gebäudes. Zu barrierefreien Fluchtwegen findet sich kaum eine Aussage. Bei Neubauten sind die Vorgaben leicht einzuhalten, bei Bestandsanierungen muss der Entwurfsverfasser häufig mit Kompensationen arbeiten und der Satz „Aufzug darf im Brandfall nicht genutzt werden“ muss ggf. überdacht werden. Hessen fordert als erstes Bundesland für Sonderbauten und öffentlich zugängliche Anlagen die barrierefreie Nutzbarkeit und Kennzeichnung von Rettungswegen, die für Rollstuhlfahrer geeignet und vorgesehen sind.
Seminarinhalte
- Barrierefreie horizontale Rettungswege
- Feuerschutz-/ Rauchschutztüren unter dem Blickwinkel Barrierefreiheit
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
- Anhang A2.3 zur ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
- Kennzeichnung „barrierefreier Rettungsweg“
- Feuerwehr-/ Evakuierung- und Sicherheitsaufzüge
- Stationäre Einrichtungen nach der Handelsempfehlung Gruppenbetreuung Hessen: Regelgruppen, erweiterte Gruppen, stille Alarmierung, Ausblick
- Praktische Möglichkeiten und rechtliche Voraussetzungen des Einsatzes von Brandschutzlösungen und Rauchabschlüssen
- Selbstrettungsfähigkeit – ein neues Sonderbaumerkmal in der HBO 2018: Barrierefreiheit, Selbstrettung und Räumungskonzepte für nicht selbstrettungsfähige Nutzer
Ihr Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie, wann und wie Sie die Anforderungen in § 46 HBO (2018) „Barrierefreies Bauen“ umsetzen, barrierefreie Voraussetzungen zur Eigenrettung schaffen und nicht selbst rettungsfähige Menschen angemessen berücksichtigen können. Unser Referent ist Experte, der sich seit Jahren mit der Normung im Bereich Barrierefreiheit beschäftigt und eine Vielzahl von Konzepten für alle Arten von baulichen Anlagen erarbeitet hat und Ihnen diese anhand einer Vielzahl von Beispielen vorstellen wird.
Referent
DIPL.-ING.
Maynhard Schwarz
Fachingenieur (IngKH) Brandschutz, Brandinspektor, Nachweisberechtigter Brandschutz, Fachgruppe „Baulicher Brandschutz“ IngKH und Initiator beim
Entwurf Richtlinie „Weiterbetrieb von Aufzügen im Brandfall“, Fachkunde Aufzugstechnik TÜV Saarland, jahrelange Erfahrung bei Weiterbetrieb von Aufzügen im Brandfall, Mitglied Fachkommission „Fachingenieur (lngKH) für Barrierefreies Planen und Bauen“
Seminartermine & Preise
07.11.2024 | Online | 329,-€ zzgl. USt
Datum: 07.11.2024
Ort: Online
Zeit: 09:00-17:00 Uhr
Referent: Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz
Kosten: 329,- € zzgl. USt
Seminarnr.: 11-3-BS2024